EVANGELISCHE  KIRCHENGEMEINDE BOCHOLT 

BEZIRK NORD

CHRISTUSKIRCHE

Amtshandlungen

 

Startseite
Taufe
Konfirmation

 

Taufe

Konfirmation

Trauung

Bestattung

 

In besonderen, biografisch bedeutsamen Situationen - etwa bei der Geburt eines Kindes,
bei der Hochzeit oder beim Tod eines Angehörigen - suchen Menschen nach Begleitung,
nach Sinngebung und nach dem Zuspruch des Segens Gottes.

Für solche Situationen des Übergangs gibt es in der Kirche besondere gottesdienstliche
Handlungen, die so genannten Kasualien oder Amtshandlungen.

In der evangelischen Kirche sind dies die Taufe (zu ihr gehört das Patenamt), die Konfirmation,
die Trauung und die Bestattung. Auch die Ordination und Einführung einer Pfarrerin oder eines
Pfarrers sind Amtshandlungen für diesen besonderen Personenkreis.

Amtshandlungen sind öffentliche Gottesdienste und werden von Pfarrerinnen und Pfarrern nach
einer vorgegebenen liturgischen Ordnung vollzogen. Daran, und auch an den rechtlichen Regelungen
und Konsequenzen der Amtshandlungen, wird deutlich, dass die Pfarrer dabei
"von Amts wegen" handeln, d. h. im Auftrag der Gesamtkirche.
Dennoch steht bei diesen Gottesdiensten ("Kasualgottesdiensten") wie bei kaum einem anderen
Gottesdienst neben der Verkündigung des Wortes Gottes die individuelle lebensgeschichtliche
Situation der Menschen im Mittelpunkt, die diese Amtshandlung gewünscht haben.

(Textzitat von der Website der Evangelischen Kirche von Westfalen, nachzulesen unter 
http://www.evangelisch-in-westfalen.de/wir-ueber-uns/a/amtshandlungen/

 

Wir planen, nach und nach zu den einzelnen Bereichen eigene Informationstexte
für Sie bereit zu stellen.
Der über die Taufe ist bereits fertig und kann abgerufen werden,
indem Sie einfach oben auf das entsprechende Bild  oder links in die Leiste klicken.

 

zuletzt aktualisiert am
25.01.2012

Startseite AKTUELLESTERMINEKontaktImpressumWebmasterin